Wie kann man das Studium und Studentenleben finanzieren?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Leben als Studentin oder Student oder gar das Studium selbst zu finanzieren. Nachfolgend werden verschiedene Mittel zur Studienfinanzierung kurz vorgestellt.

Möglichkeiten der Studienfinanzierung

ALG II / Hartz IV Durch den grundsätzlichen Anspruch auf BAföG haben Studenten keinen Anspruch auf  eine Unterstützung durch das Arbeitslosengeld II, oder auch Hartz IV genannt. Ein Darlehen nach SGB II § 7 Abs. 5 kann unter besonderen studienverlängernden oder existenzbedrohenden Umständen gewährt werden. Dieses kann auch dann geltend gemacht werden, wenn ein Studienabbruch oder eine Studienunterbrechung mit anschließender Aufnahme einer Beschäftigung die finanzielle Notlage nicht verbessern würde. Studenten können neben dem BAföG, gemäß SGB II § 21 und § 22, auch Mehrbedarf für nicht mit dem Studium zusammenhängende Kosten sowie eine Mietbeihilfe für ‘angemessenen’ Wohnraum erhalten. Bei einer auf Schwangerschaft, Entbindung oder Mutterschaft basierenden Beurlaubung vom Studium besteht trotz Antretens eines Urlaubssemesters ein Anspruch auf Unterstützung nach Hartz IV, da während eines Urlaubssemesters die BAföG Studienfinanzierung Zahlungen ausgesetzt werden. Bedingung für diese Unterstützung ist jedoch, dass man dem Arbeitsmarkt täglich drei Stunden zur Verfügung steht.

BAföG Grundsätzlich kann man sagen, dass in Deutschland jedes Erststudium von unter 30-jährigen Studenten BAföG förderbar ist. Studierende und Auszubildende an Höheren Fachschulen und Akademien erhalten die Förderung grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen. Die Förderung nach BAföG geht vom Bedarfssatz aus, von dem Einkommen und Vermögen abzuziehen sind. Hiervon wird das anzurechnende eigene Einkommen und Vermögen der Auszubildenden sowie das anzurechnende Einkommen ihrer etwaigen Ehegatten und ihrer Eltern – in dieser Reihenfolge – abgezogen. Die Förderungsdauer richtet sich allgemein nach der angesetzten Regelstudienzeit. Eine Verlängerung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Unter bestimmten Bedingungen kann auch ein Studium im Ausland oder ein Auslandssemester gefördert werden. Mehr detaillierte Informationen zur Studienfinanzierung oder Förderung durch BAföG entnehmen Sie bitte der Webseite des Ministeriums für Bildung und Forschung.

Meister BAföG Das AufstiegsFortBildungsförderungsGesetz AFBG oder Meister BAföG

Das Meister BAföG unterstützt alle, die eine Fortbildung zum

  • Meister
  • Techniker
  • Betriebswirt
  • Fachkrankenpfleger
  • Betriebsinformatiker
  • Programmierer
  • oder eine vergleichbare Qualifikation erwerben wollen

Der angestrebte Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung liegen, darf aber nicht oberhalb der Meister-/Technikerebene liegen wie z.B ein Hochschulabschluss.

Gefördert werden Teilzeit und vollzeit Maßnahmen. Für beide gibt es den sog. Maßnahmebeitrag.
Maßnahmebeitrag: Der Maßnahmebeitrag für die Lehrgangsund Prüfungsgebühren beträgt bis zu 10.226 Euro. Davon werden 30,5 Prozent als Zuschuss geleistet. Für den Rest kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden. Prüfungsstück: Das Prüfungsstück wird bis zur Hälfte der notwendigen Kosten, höchstens jedoch bis zu 1.534 Euro als zinsgünstiges Darlehen gefördert.

Bestehen Geförderte die Abschlussprüfung der Aufstiegsfortbildungsmaßnahme, werden Ihnen auf Antrag 25 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Diese Förderung ist altersunabhängig. Die genauen Details des Meister BAföG entnehmen Sie bitte dem Flyer des Bundesministerium für Bildung und Forschung. Nähere Informationen zu den Förderungsvoraussetzungen, zur Förderhöhe, und den Antragsformularen finden Sie auf der Seite http://www.meister-bafoeg.info/

Bildungskredit für höhere Semester Der Bildungskredit bietet Schülern und Studenten in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen ein zinsgünstiges Darlehen, welches neben dem BAföG gewährt wird und 7.200€ nicht überschreitet. Er dient in erster Linie der Beschleunigung der Ausbildung sowie der Finanzierung des außergewöhnlichen Aufwandes, welcher nicht durch das BAföG abgedeckt wird. Außer Acht bei der Antragstellung für den Bildungskredit bleiben auch Einkommen und Vermögen des Antragstellers, seines Ehegatten oder der Eltern. » Bildungskredit vom Bundesverwaltungsamt

Kindergeld für Studenten Seit dem 01/01/2010 wird für das erste und zweite Kind je 184 € im Monat gezahlt. Für das dritte Kind 190 Euro und für jedes weitere Kind erhalten die Anspruchsberechtigten je 215 Euro im Monat. Ein Anspruch besteht grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus kann Kindergeld bis zum Ende von Ausbildung, Lehre oder Studium, jedoch maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bezogen werden. Die Bundeswehr und Zivildienstzeiten werden angerechnet. » Kindergeld-Merkblatt der Arbeitsagentur

Stipendien von Stiftungen aller Art Stiftungen und Förderwerke sind ein wesentlicher Bestandteil des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Zur Verfügung gestellt werden die Stipendien von politischen Parteien, religiösen Organisationen und Konzernen, die ihre soziale Verantwortung demonstrieren wollen. Wichtige Kriterien für die Auswahl der Bewerber sind wirtschaftliche Situation, Talent, Noten und soziales Engagement. Bei der Suche nach einer Studienfinanzierung lohnt es sich, hier schon genau nachzuforschen, welche Stipendien von wem bereitgestellt werden, da viele Stipendien aus Bewerbermangel nicht einmal vergeben werden. » Infos zum Stipendium

Studentenkredit von der Bank Leichter als den Studenten wird es keinem gemacht, einen Kredit zu bekommen. Oftmals als letzte Lösung zur Studienfinanzierung wird ein Studienkredit oder Studiendarlehen in Anspruch genommen. Diese Kredite werden ähnlich wie beim BAföG monatlich ausgezahlt. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um ein Volldarlehen handelt, es also keinen Zuschuss gibt und es komplett zurückgezahlt werden muss nach Abschluss des Studiums. » Infos zu Studienkredit, Studiendarlehen, Bildungsfonds

Studienabschlusshilfe Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine 12-monatige Studienförderung in Form eines Bankdarlehens gewährt werden. Die Voraussetzungen für die Studienabschlusshilfe sind eine immatrikulation an einer Hochschule und eine Bescheinigung der Hochschule, die aussagt, dass Sie das Studium innerhalb der Bezugszeit der Studienabschlusshilfe beenden werden. Dieses Darlehen wird von vielen Studenten in Anspruch genommen, die die vom BAföG festgelegte Förderungshöchstdauer überschritten haben.

Wohngeld Wohngeld kann beantragt werden, wenn kein Anspruch auf  BAföG besteht. Gründe dafür sind • nicht-förderungsfähige Ausbildung, etwa Teilzeitstudium oder Zeitstudium • Überschreiten der 30-Jahre-Altersgrenze des BAföG • Überschreiten der Förderungshöchstdauer des BAföG • Fachrichtungswechsel oder "Studienabbruch" ohne wichtigen Grund • Auslandsstudium » Tipps und Beispiele für Wohngeldberechtigte

Nordrhein-Westfalen ist eines der Bundesländer die sich besonders ins Zeug legen um talentierte Studenten zu fördern. Schauen Sie selbst.

Mit einer gesicherten Studienfinanzierung steht einer Weiterbildung zum Betriebswirt nichts mehr im Weg. So können Sie sich voll und ganz auf Ihr Studium konzentrieren.

Filed under: Allgemein

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